Selbsterfahrung/Supervision

Für Klinische- und GesundheitspsychologInnen in Ausbildung biete ich auch Selbsterfahrung und Supervision an.

Selbsterfahrung

Unter dem Begriff „Selbsterfahrung“, welche sowohl im Einzel- wie auch im Gruppensetting stattfinden kann, versteht man das Kennenlernen und Reflektieren über das Erleben und Agieren der eigenen Person (seines Selbst) insbesondere in herausfordernden Situationen. Sie dient dem persönlichen Erkenntnisgewinn sowie der persönlichen Entwicklung und dabei ist eine bestimmte Stundenanzahl vorgesehen.

 Gesetzliche Bestimmungen

Für Ausbildungskandidaten und Ausbildungskandidatinnen zum Klinischen- bzw. Gesundheitspsychologen lautet die Regelung zur Selbsterfahrung wie folgt, siehe Psychologengesetz 2013, für Gesundheitspsychologen gilt §15. (1) 3., für Klinische Psychologen§24. (1) 3.:

„…eine im Zusammenhang mit der Ausbildung zu absolvierende Selbsterfahrung im Ausmaß von zumindest 76 Einheiten, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelselbsterfahrung bei höchstens zwei Personen zu absolvieren sind“.

Zu Einzelheiten und freien Plätzen bitte anfragen.