Selbsterfahrung/Supervision
Für Klinische- und GesundheitspsychologInnen in Ausbildung biete ich auch Selbsterfahrung und Supervision an.
Selbsterfahrung
Gesetzliche Bestimmungen
Für Ausbildungskandidaten und Ausbildungskandidatinnen zum Klinischen- bzw. Gesundheitspsychologen lautet die Regelung zur Selbsterfahrung wie folgt, siehe Psychologengesetz 2013, für Gesundheitspsychologen gilt §15. (1) 3., für Klinische Psychologen§24. (1) 3.:
„…eine im Zusammenhang mit der Ausbildung zu absolvierende Selbsterfahrung im Ausmaß von zumindest 76 Einheiten, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelselbsterfahrung bei höchstens zwei Personen zu absolvieren sind“.
Zu Einzelheiten und freien Plätzen bitte anfragen.