Eignungsgutachten

Eignungsgutachten für auszubildende klinische Psychologen

Psychologisches Gutachten für die Zulassung zur Ausbildung „Klinische Psychologie sowie Gesundheitspsychologie“

Voraussetzung für die postgraduelle Ausbildung in Klinische Psychologie sowie Gesundheitspsychologie ist lt. dem neuen Psychologengesetz (2013) §9 „die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens (..)“.
Besagte Eignung wird in Form eines Explorationsgesprächs sowie einer zusätzlichen testpsychologischen Untersuchung erhoben.

Das Gutachten ist selbst zu bezahlen und wird je nach Absprache, spätestens jedoch 14 Tage nach dem Termin fertiggestellt.